Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

der QPS Plus GmbH (im Folgenden QPS Plus genannt), Liesjeweg 12, 64291 Darmstadt

 

1. Geltung der Bedingungen

Die AGB gelten für alle Verträge, die die QPS Plus über Dienstleistungen und Materiallieferungen abschließt.

Die Annahme von Verträgen erfolgt nur zu unseren Auftrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich widersprochen. Ein Schweigen unsererseits auf mit übersandte Einkaufsbedingungen gilt nicht als Annahme solcher Bedingungen. Einkaufsbedingungen sind nur dann bindend, wenn wir dieses ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Wir sind berechtigt, bei der Durchführung des Auftrages andere qualifizierte Unternehmen / Kompetenzpartner (Bauleistungen durch Subunternehmer), Fachbetriebe etc. zur Erfüllung und Leistungserbringung der vertraglich übernommenen Verpflichtung einzuschalten und ausführen zu lassen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und basieren immer auf diesen AGB. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich und eindeutig schriftlich benannt sind. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig.

Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen begründen keine Ansprüche, soweit sie für den Auftraggebern zumutbar sind.

3. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

Der Umfang der Leistungen von QPS Plus und die vom Auftraggeber dafür zu zahlende Vergütung sowie erforderlichenfalls sonstige Konditionen werden in einem Einzelvertrag zwischen QPS Plus und dem Auftraggeber festgelegt. Der Einzelvertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber ein unterzeichnetes Vertragsexemplar (Auftrag) übersendet (im Einzelfall auch per Fax und E-Mail) und QPS Plus die Dienstleistung und/oder Materiallieferung erbringt. Alle uns erteilten Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Arbeiten verbindlich. Mit der Auftragserteilung bzw. der schriftlichen Bestätigung erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an. Sie sind auf den entsprechenden Unterlagen ausdrücklich erwähnt und im Internet unter www.qpsplus.de einsehbar. Wir senden diese in Druck oder Datenversion auf Anfrage zu.

4. Leistungserbringung / Ausführungstermine

Wird die Erbringung der von QPS Plus geschuldeten Leistung zwingend durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände verzögert, z.B. durch höhere Gewalt, Ausnahmezustände, Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen aller Art (insbesondere in den Zulieferfirmen), fehlende Baufreiheit oder schlechte Wind- und Wetterbedingungen (z.B. Bauteiltemperatur < 5°Celsius, Regen, Lasurverarbeitungen < 15° Celsius, etc.), so verlängert sich der vereinbarter Ausführungstermin.

Die im Angebot genannten Flächenmaße sind geschätzt. Nach Auftragserteilung wird ein prüfbares Aufmaß bei der Durchführung der Leistungen erstellt und zum Gegenstand der Fakturierung. Abklebeleistungen und andere Schutzmaßnahmen werden in Angeboten stets gesondert dargestellt. Dies gilt ebenso für alle anderen Nebenarbeiten (z.B. Glasreinigung, etc.).

Alle Leistungen können erst erfolgen, wenn durch den Auftraggeber die bauseitigen Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Durchführung der Leistungen ist eine ungehinderte Baufreiheit durch den Auftraggeber zu gewähren. Benötigte Medien wie Strom, Wasser und gegebenenfalls Rüststellung ab 3,50 Meter Bearbeitungshöhe, sind bauseitig zu stellen. Alternativ kann dies, nach Freigabe und Genehmigung der Nutzbarkeit der umgebenden Bodenflächen durch den Auftraggeber, gegen gesonderte Berechnung durch die QPS Plus durchgeführt werden. Zudem ist die Gestellung von mindestens 1 Stellplatz (Maschinenwagen bis 3,5 Tonnen) am Bauvorhaben durch den Auftraggeber sicherzustellen.

Behördliche Genehmigungen für eventuelle Straßensperrungen, Entsorgung verunreinigten Wassers oder ähnliche sind nicht Bestandteil des Angebotes und sind bauseitig zu erbringen. Auf Wunsch können diese Aufgaben auch durch die QPS Plus wahrgenommen und dann gesondert in Rechnung gestellt werden.

Wenn nicht anders in Punkt 4 geregelt, gelten ansonsten die §§ der VOB in ihren Teilen B und C jüngster Fassung.

5. Abnahme

Umfangreichere Arbeiten werden in der Regel nach Baufortschritt durch den Auftraggeber zusammen mit der QPS Plus vor Ort abgenommen und quittiert. Nach Abschluss aller Arbeiten kann die Abnahme persönlich vor Ort oder durch schriftliche Fertigmeldung erfolgen.

6. Beanstandungen, Mängelrügen und Haftung

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Ausführung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Ausführung, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen gilt die ausgeführte Leistung als genehmigt, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Bei Geltendmachung von Mängeln ist die QPS Plus berechtigt, die beanstandeten Leistungen in Augenschein zu nehmen und eventuelle Mängel durch Nachbesserung zu beheben.

Bei der Geltendmachung von Mängeln hinsichtlich einzelner Positionen erfolgt die Abwicklung der übrigen Leistungen, als ob keinerlei Mängel oder Beanstandungen erhoben worden seien.

Nimmt der Auftraggeber ohne die Zustimmung von QPS Plus Nachbesserungsmaßnahmen vor, hat dies den Verlust aller Mängelansprüche gegen QPS Plus zur Folge.

7. Regelungen für Materiallieferungen

Die Auslieferung des Materials erfolgt frühestens nach 10 Kalendertagen ab Vorlage der schriftlichen Bestellung.

Die in den Technischen Merkblättern und Sicherheitsdatenblättern enthaltenen Normativen sind bei der Verarbeitung des Materials einzuhalten.

Eine Rücknahme der gelieferten Ware erfolgt nicht.

Wird die Materiallieferung auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über.

Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Auftraggeber.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben verstehen sich immer zzgl. der aktuell gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind binnen vereinbartem Zahlungsziel nach Rechnungsstellung zu leisten. Unsere Standardzahlungsbedingungen lauten 10 Kalendertage 2% Skonto oder 20 Kalendertage Netto. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungsziels berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Der Auftraggeber kann gegen die Ansprüche von QPS Plus nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem Vertragsverhältnis beruht. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig. Die Beanstandungen müssen schriftlich erfolgen. Danach gilt unsere Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert.

9. Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen

Bei neuen Auftraggebern sind wir grundsätzlich berechtigt, mit der Auftragsbestätigung Vorauszahlungen in Höhe des vollen Auftragswertes zu verlangen. Vor Bezahlung der Vorauszahlung sind wir nicht verpflichtet, Lieferungen oder Leistungen auszuführen.

Förmliche Abnahme und Abschlagszahlung erfolgen nach festzulegendem Baufortschritt. Die Abschlagszahlung wird gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Abnahme fällig.

Die Zahlung hat nur auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Gehen Abschlagszahlungen nicht fristgerecht bei uns ein, sind wir berechtigt, nach Stellung einer Frist von 2 Tagen unsere Arbeiten bis zum Zahlungseingang einzustellen.

10. Rücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag ohne rechtfertigende Gründe zurück oder kann der Vertrag aus vom Auftraggebern zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, so ist die QPS Plus berechtigt, unbeschadet des Nachweises eines höheren ihr entstandenen Schadens einen Betrag von 25 % der Nettoauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen.

11. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden gerichtlichen Auseinandersetzungen ist der Sitz von QPS Plus in Darmstadt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Einhaltung der Schriftform ist die Form der E-Mail nicht ausreichend.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht. Gleiches gilt für den Fall einer Gesetzeslücke.